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Dienstag, 7. Januar 2014

Johann Heinrich Zedler  

* 7. Januar 1706 in Breslau
† 21. März 1751 in Leipzig
 

Deutscher Buchhändler und Verleger.

 

Zedler wurde als Sohn eines Schuhmachers geboren. Ohne gymnasiale Ausbildung begann er eine Lehre bei einem Breslauer Buchhändler. Anschließend wechselte er in das Unternehmen des Hamburger Buchhändlers und Verlegers Theodor Christoph Felginer und ging nach dessen Tod im Jahr 1726 ins sächsische Freiberg . Dort heiratete er im September die aus einer Freiberger Kaufmanns- und Ratsherrenfamilie stammende, elf Jahre ältere Christiana Dorothea Richter, Schwester des Verlegers David Richter . Durch die Mitgift seiner Frau mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet, eröffnete er in Freiberg eine Buchhandlung und betätigte sich als Verleger.

Bereits 1727 verließ Zedler Freiberg und ging mit seiner Frau nach Leipzig. Im September kündigte Zedler dort sein erstes Verlagswerk an. Zu Beginn des Jahres 1728 erschien eine weitere Verlagsankündigung, in der Zedler „Eine neue vermehrte und verbesserte Auflage der sämtlichen Deutschen Schriften und Wercke des sel. Lutheri“ anzeigte. Dieses bedeutende Verlagsprojekt sollte durch 'Pränumeration' (Vorausbezahlung) finanziert werden. Zedler bot sein Werk so günstig an, dass ein späterer Nachdruck durch andere Buchhändler unprofitabel wurde. Zusätzlich nahm er einen Kredit bei seinem Schwager David Richter auf. Damit war ihm innerhalb eines Jahres der Aufbau eines Verlagsbuchhandels gelungen, der ein erfolgversprechendes Produkt im Sortiment führte.

Im März 1730 kündigte Zedler seinen Plan zum Druck eines großen Universal-Lexicons aller Wissenschaften an. Er beabsichtigte, die zahlreichen bisher verfügbaren Nachschlagewerke über die verschiedensten Wissensgebiete zu einem einzigen großen Werk zusammenzufassen. Um sein Lexikon gegen Raubdrucke zu schützen, beantragte Zedler im September 1730 ein kursächsisches Druckprivileg, das auf Betreiben seiner Mitwettbewerber abgelehnt wurde. Als Reaktion verlegte Zedler die Produktion des Universal-Lexicons in die Druckerei des von August Hermann Francke gegründeten Waisenhauses in Halle im benachbarten Preußen. 1731 erhielt er ein kaiserliche und ein preußisches Privileg für sein Projekt.

Als Herausgeber des ersten Bandes fungierte Jacob August Franckenstein , das Vorwort schrieb Johann Peter von Ludewig . Seine Leipziger Konkurrenten erwirkten 1731 eine Beschlagnahme aller bisher gedruckten und noch nicht ausgelieferten Exemplare, jedoch erhielt Zedler die Erlaubnis, seine Pränumeranten zu beliefern. 1732 wurde entschieden, dass Zedler eine Strafe in Höhe von 300 Talern zu zahlen habe. Im gleichen Jahr legte Franckenstein sein Amt als Herausgeber des Universal-Lexicons nieder. Danach übernahm Paul Daniel Longolius die Herausgeberschaft des Universal-Lexicons.

Im Frühjahr 1735 griff Zedler zu einem neuen Mittel, um Bargeld zu erhalten. In einem eigens gedruckten Prospekt kündigte er eine Bücherlotterie an, die ihm unter der Auflage genehmigt wurde, dass er das Universal-Lexicon aus dem Angebot herausnehme. Schließlich konnte Zedler die Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr erfüllen. 

 

Das finanzielle Engagement des Leipziger Geschäftsmanns Johann Heinrich Wolf ermöglichte Zedler einen unternehmerischen Neubeginn. Die Redaktion des Universal-Lexicons übernahm ab Band 19 der Leipziger Philosophieprofessor Carl Günther Ludovici , der ein Studienkollege von Longolius war. Seit Ludovici die Direktion des Universal-Lexicons übernommen hatte, drückte er dem Werk zunehmend seinen eigenen Stempel auf. Ludovici fungierte bis 1754 als Hauptredakteur der Bände 19 bis 64 und der Supplementbände 1 bis 4. In dieser Situation zog sich Zedler zunächst ins Privatleben zurück. Er besaß in Wolfshain bei Leipzig ein Landgut.

Ab 1740 erschien eine ganze Reihe von neuen Verlagsprodukten Zedlers unter dem Namen des Leipziger Verlagsbuchhändlers Johann Samuel Heinsius . In den Jahren bis 1751 verlief die Arbeit an den unter der Ägide Wolfs stehenden oder bei Heinsius erscheinenden Werken in sehr geregelten Bahnen. Jeweils zur Oster- und Michaelismesse erschienen zwei Bände des Universal-Lexicons. Die alphabetischen Bände des Universal-Lexicons konnten auf diese Weise bis 1750 abgeschlossen werden. Ludovici erweiterte es später noch um vier Supplementbände.

Den größten Teil seiner letzten Lebensjahre verbrachte Zedler auf seinem Landgut. Heinsius starb im Dezember 1750, sein Unternehmen wurde unter der Bezeichnung „Johann Samuel Heinsius Erben“ weitergeführt. Am 21. März 1751 verstarb auch Zedler. Seine zu diesem Zeitpunkt 56-jährige Witwe Christiana Dorothea verließ Leipzig im Jahr 1754 und zog zurück nach Freiberg. Dort starb sie 1755. Ihre Ehe mit Zedler war kinderlos geblieben.

 

Zedler konnte noch den Abschluss seines Universal-Lexicons erleben, die Supplementbände erschienen posthum. Mit 64, jeweils annähernd 1.000 Seiten starken Bänden und etwa 750.000 Schlagworten und Querverweisen wurde mit dem „Zedler“ eine Zusammenfassung des Wissensbestandes des 18. Jahrhunderts vorgelegt, wobei die gegenüber der ursprünglichen Konzeption ständig gewachsene Bandzahl zugleich zeigte, dass vor dem Hintergrund der permanenten Erweiterung des menschlichen Erfahrungshorizontes der enzyklopädische Gedanke an seine Grenzen stieß. Für die historische Forschung besitzt der Zedler wegen seiner Informationsdichte nach wie vor großen Wert, wobei die Qualität der Artikel recht unterschiedlich ist; den 160 Spalten zum Stichwort „Leipzig“ korrespondieren beispielsweise gerade einmal drei zum Eintrag „Berlin“. Vor allem aber enthält der „Zedler“ zahlreiche, in modernen Lexika nicht mehr zu findende Schlagworte, die ihn vor allem für die Frühneuzeitforschung zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel machen. Dem wurde seit den 1960er-Jahren durch Nachdrucke Rechnung getragen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts wurde der Inhalt aller Bände  des „Universal-Lexicons“ seitens der Bayerischen Staatsbibliothek München über Internet zugänglich gemacht.
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                                                                                       Weitere Infos:    

Artikel aus: 'Groszes vollständiges Universal Lexicon aller Wissenschaften und Künste'. Band 9 (1735) und Band 14 (1739).

"FAULHEIT, bestehet in einem Verdruss zur Arbeit, indem entweder die Arbeit an sich verdrüsslich, und denen Sinnen unangenehm, aus welchem Grund die wollüstigen gern zu faulentzen pflegen; oder man erlangt nicht denjenigen Vortheil, den man sich von der Arbeit versprochen, und da kann gar bald geschehen, dass auch ein sonst fleissiger Mensch bey seiner Arbeit verdrossen wird, von seinem Fleisse nachlässet und sich der Faulheit nähert."

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"Juden, oder Jüden, ist der Name eines eignen Volcks, so ehemahls GOttes Volck, ingleichen das Volck Israel genennet wurde, und von dem Patriarchen Jacob durch seine 12. Söhne herstammte.

Im eigentlichen und genauern Verstande zwar kommet er nur denen Nachkommen Juda zu, und ist, so lange noch das gantze Volck bestanden, wenig im Gebrauch gewesen, obgleich bey der Trennung, die nach des Königs Sauls, ingleichen nach Salomons Tode entstunde, der aus denen Stämmen Juda und Benjamin bestehende Theil des Volcks besonders die Kinder Juda hiessen. Nachdem aber das Gedächtniß derer andern 10. Stämme durch ihre Zerstreuung erloschen, und vornemlich seit der Babylonischen Gefängniß, aus welcher die Uberbleibsel des zerstörten Reichs Juda zurück kamen, ist das Volck mit diesem Namen beleget worden.

Die Juden stammeten von Abraham her, mit welchen GOTT einen Bund gemachet, daß aus seinem Saamen der Meßias geboren werden, und auch seine Nachkommen das Land Canaan besitzen sollten.

Sie haben mancherley Namen in der Schrifft, und heissen Ebräer, Israeliter, Israel, Kinder Israel, am meisten aber Juden oder Jüden; doch das ist ihr neuester Name. Man findet ihn zu erst 2. Reg. 16, 6. und bekamen ihn daher: als zehen Stämme nicht nur ein besonder Königreich unter Jerobeam anrichteten, sondern auch von dem wahren GOttes-Dienste abfielen, so blieb dieser mit dem Tempel bey dem Stamme Juda, welcher nebst dem Stamme Benjamin auch ein besonder Königreich ausmachte. Damit nun die letztern von denen abtrünnigen Israeliten sich unterscheiden möchten, nenneten sie sich Juden von dem Haupt-Stamme Juda. Und weil nachmahls auch die meisten, so aus der Babylonischen Gefängniß zurücke kamen, aus diesem Stamme bestunden, ist solcher Name allen, die zu dem Volcke Israel gehöreten, erblich worden.

Es fraget sich hierbey: ob die zehen Stämme, welche theils Thiglath Pilesser, theils Salmanasser, die Könige zu Assyrien, aus dem Lande wegführeten, 2. Reg. 15, 29. c. 17, 6. auch mit unter denen Jüden, so wohl zur Zeit Christi, als jetzo, begriffen sind. Es werden ohne Zweifel die allermeisten das heydnische Wesen angenommen haben, zumahl, das sie schon in ihrem Lande den wahren GOttes-Dienst verlassen hatten.

Die sich aber bekehret, von denen wird ein Theil nach geendigter Babylonischen Gefängniß mit herausgezogen seyn, anerwogen, Cyrus, der die gefangenen frey gab, alle die Länder, wohin die zehen Stämme waren gesetzet worden, beherrschete, und sein Edict nicht auf den Stamm Juda und Benjamin eingeschräncket, sondern es jedem, der des Volcks GOttes, und an welchem Orte er Fremdling war, zu gute gestellet hatte. Esr. 1, 3. 4. Dies wiederhohlete Arthasastha, c. 7, 13. warum hätten die Kinder der Gefängniß zwölf Ziegenböcke, nach der Zahl derer Stämme Israel geopffert, wenn nur zwey Stämme allein zurück gekommen wären? Esr. 6, 17. Es werden deutlich unter ihnen gezehlet Männer zu Bethel, welches die Haupt-Stadt in Ephrim war, c. 2, 28. es wird aber ihre Anzahl nicht gar groß gewesen seyn.

Vielen, wie es auch ihrer genug von Juda u. Benjamin thaten, wird es gefallen, in fremden Landen zu bleiben, und daselbst ihre Synagogen aufzurichten. Inzwischen war es ihnen unverwehret, so wohl den Tempel zu besuchen, als nach und nach ins Land Israel zu kommen, und darinnen wieder zu wohnen. Man lese, was von Ephraim, vom Hause Juda und Israel stehet, Jer. 3, 11. – 14. 30, 3. 31, 8. 9. 18. 20. 27. Hos. 6, 4. so wird man nicht sagen können, daß ihr Gefängniß ewig währen sollen. Dieses aber kan man wohl sagen, daß sie keine so deutliche und Special-Verheissung ihrer Wiederkunfft gethan haben, als die gefangenen aus Juda und Benjamin.

Aber daher folget keines weges, daß sie gantz und gar davon wären ausgeschlossen gewesen. Christus war gesandt zu denen verlohrnen Schaaffen vom Hause Israel, Matth. 15, 24. er war ein Diener der Beschneidung, Rom. 15, 8. wer wollte aber sprechen, daß bloß die gemeynet würden, die von Juda und Benjamin gewesen? Zudem hatte man zu der Zeit die Stamm Rechnungen und Geschlecht-Register noch; zum wenigsten wird der Hanna vom Geschlechte Aser gedacht, Luc. 2, 36. ja, schrieb nicht Jacobus seine Episteln an die zwölf Geschlechte? Jac. 1, 1. ob sie wohl hin und her zerstreuet waren; jedennoch ist aus dem allen zu erweisen, daß die zehen Stämme dazumahl mit unter die Juden insgemein gerechnet worden, sie mochten nun im Jüdischen, oder in andern Landen wohnen.

Und dahero sind sie auch noch heute zu Tage mit darunter begrieffen, und die zwölff Stämme unter einander vermenget, daß kein Jude weiß, aus welchem er eigentlich gebürtig ist. Und das ist nicht ohne sonderbaren Willen GOttes geschehen. Denn weil Meßias aus dem Stamme Juda vom Geschlechte Davids geboren werden sollte, kein Jude aber sagen kan, weder wer zum Stamme Juda gehöre, noch ob Jemand vom Geschlechte Davids übrig sey; als muß ihnen dieses zur Uberzeugung dienen, daß der Meßias sich schon längst müße eingestellet haben.

Vorhin waren die Jüden GOttes Erb-Volck, Deut. 7, 6. nun aber haben sie diese Ehre verlohren, und sind von GOtt verworffen worden, welches schon dazumahl geschehen, als sie JEsum verwarffen, Luc. 23, 18. Joh. 19, 15. auch da sie das Evangelium von sich stiessen, Act. 13, 46. denn dadurch waren sie schon nicht mehr Juden, Apoc. 2, 9. c. 3, 9. jedoch so lange GOTT den Tempel zu Jerusalem noch hatte, und die Apostel auch noch darinnen lehreten, hatte es noch einigen Schein ihrer vorigen Herrlichkeit.
Aber da war der Garaus da, als diese Stäte zerstöret, mithin die Sitten geändert wurden, die Moses gegeben hatte. So sind demnach die Juden nicht mehr ein Volck GOttes, wie sie weyland gewesen sind, weder nach geistlichen noch weltlichen Regimente, GOTT hat Juda verworffen, und einen Eckel an Zion. Er hat sie weggethan von seinm Augesichte Sie heißen Lo Ammi, nicht mehr sein Volck. Kinder des Teuffels sind sie, Joh. 8, 44. und des Satans Schule Apoc. 2, 9. 3, 9. So stecken sie denn in dem allergrösten Verderben. War ehe dessen der rechte GOtt zu Zion, Ps 48. zeigete er Jacob sein Wort, Ps 147, 19. so ist jetzo bey ihnen lauter falscher Gottes-Dienst, Irrsal und Abgötterey. Ungeachtet dessen sie noch die heil. Schrifft A. Testaments haben, des gewesenen Sacraments der Beschneidung sich bedienen, und den GOTT Abrahams, Isaacs und Jacobs anzuruffen vermeynen; dennoch ist alle ihr Wesen vor GOtt ein Greuel, und gehen sie mit denen Heyden in einem Paare; denn sie hören JEsum nicht, und dienen GOTT nicht im Glauben an den Namen seines eingebohrnen Sohnes. Niemand aber kommet zum Vater, ohne durch den Sohn, Jo. 14, 6. wer den Sohn nicht ehret, der ehret auch den Vater nicht, Joh. 5, 23. Joh. 4, 3. 15. 2. Joh v 9

In Erwegung dessen ists unmöglich, daß die Juden den rechten Glauben und die wahre Religion haben, ob sie gleich bey ihren Vätern im A. Testament gewesen ist. Besitzen sie gleich die heil. Schrifft, so ist sie ihnen doch wie ein versiegelt Buch Mit Verstand und nach dem Sinne des Heil. Geistes können sie selbige nicht lesen; denn ihre Sinnen sind verstocket, und die Decke hänget über ihrem Hertzen. 2. Cor. 3, 15. Was könnte man gutes in Auslegung der Schrifft erwarten, da sie sagen, jedweder Vers in der Bibel könnte aufs sechshundert tausend Manieren erkläret werden; da doch nicht mehr als ein einiger und einfacher Wort-Verstand in einem Spruche ist.
Ihren Talmud erheben sie weit über die Bibel, und achten ihn von solcher Weißheit, daß auch GOtt selbst noch darinnen studiren müsse. Ihr wichtigster Articel ist die Erwartung des Meßias. Allein da ihnen alle Sprüche und gesetzte Merckmahle in der Schrifft deutlich sagen, daß er schon gekommen seyn müsse; sind sie gantz schwindelnd und verwirrt unter einander, daß sie bald auf diese, bald auf jene Meynung fallen, und nicht wissen, wo sie fussen sollen. Dagegen die Grund-Articel, worauf der allein seligmachende Glaube gebauet ist, und den Sohn GOttes, JEsum Christum, verlästern sie auf das allergreulichste; wenn sie ihn nennen, speien sie aus, und legen ihn über dieses lauter Götzen-Titel und alle Schand-Namen bey; dergleichen sie auch uns Christen thun, wie denn kein Läster-Name zu ersinnen ist, den sie uns nicht aufzuhefften pflegen. Sie sind unsere geschworne Feinde. Und wie offt haben sie nicht Christen-Kinder geschlachtet, gecreutziget, im Mörser zerstossen; Sie sind die ärgsten Diebe, und Betrug ist ihr eigentliches Wahrzeichen. Allemahl schwören sie falsch, wenn sie gleich die entsetzlichsten Eyde ablegen müssen. Denn sie können bald von einem Rabbi, oder drey Juden davon absolutiret werden.
Wie sie nun die göttliche Verwerffung in der Religion fühlen; so auch im weltlichen Regiment. Seit Jerusalem zerstöret worden, haben sie nie kein Königreich, noch Fürstenthum, noch Republic aufrichten können, wird auch in Ewigkeit nicht geschehen. Sie müssen ihren Hals unter das Joch fremder Obrigkeit beugen, und ihre Schultern neigen zu aller Bürde, die ihnen harte Herren auflegen wollen.

Ja, GOTT hat sie auch in der Natur gezeichnet; Gewiß, ein Juda hat etwas an sich, daran man ihn bald erkennen, und von andern Menschen unterscheiden kan. Sie sind einem ein Eckel und Grauen, und Stanck und Unflat machet sie abscheulich, wie ihnen gedrohet worden. Deut. 28, 37. 46. Das härteste aber über die Juden ist dieses, daß ihre Verwerffung ewiglich währet. Nicht sind sie absolute von GOtt verstossen, daß er gar keinen zu Gnaden annehmen wolle; Rom. 11, 1. 2. GOtt hat noch welche darunter, die sich bekehren. Denn allen, die an das Evangelium glauben wollen, stehet die Gnaden-Thür und der Eingang in das Reich Christi offen. So aber sind sie verworffen und verstossen, daß sie nimmermehr wieder GOttes-Volck werden, noch in den Stand der Gnaden und Seligkeit gelangen, wie sie im A. Testament gewesen sind.

Sie machen sich zwar mächtig breit mit ihrem goldenen Affen, und suchen einen gewaltigen Trost darinnen, Leu. 25, 44. allein der Trost gehöret weiter nicht vor sie, als in so ferne sie sich bekehren. Inzwischen ists kein Wunder, daß sie unter dem immerwährenden Fluche liegen. Ihre greuliche Sünden der Abgötterey straffete GOTT nur mit 70jährigem Gefängniß. Da sie aber nun bey nahe 1700. Jahr verstossen sind, müssen sie unendlich grössere Sünden, als ihre Väter, begangen haben. Freylich, denn sie haben den Sohn GOTTES getödtet, und den HERRN der Herrlichkeit gecreutziget. Dessen Blut drücket sie noch, und erfüllet das Urtheil, welches sie sich selbst sprachen. Sie rasen noch auf den heutigen Tag wider das Evangelium.

Muß denn nun nicht solcher beharrlicher und eingewurtzelter Unglaube die Gerichte GOTTES täglich über sie führen? Entsetzlich sind die Flüche, welche ihnen Ps. 69, 23 seq. gewünschet werden: Und daher ist nichts schwerers, als die Bekehrung eines Juden. Unter tausenden auch, die den Christlichen Glauben annehmen, bleibet kaum einer beständig. Es wiederfähret ihnen das wahre Sprichwort: der Hund frisset wieder etc. 2. Pet. 2, 22. Und ist daß seine vergebliche Hoffnung, daß noch vor dem jüngsten Tage eine allgemeine, oder doch sehr merckliche, wunderwürdige Bekehrung mit ihnen vorgehen soll; wie hertzlich gern wollen wir ihnen das gönnen! aber daran zu zweifeln, machet ihre eingepflantzte Verstockung und der so hart drückende Fluch. Neumeister Priesterliche Lippen, p. 1797. seq.

Was aber nun die heutigen Juden anlanget, so theilen sie ihr Gesetze und Cerimonien in drey Gattungen ein: die erste Gattung begreiffet in sich alle Gebote des geschriebenen Gesetzes, so in denen fünff Büchern Mosis enthalten; die andere hält in sich die Gebote des mündlichen Gesetzes, welche die von ihren Rabbinen zusammen getragene Satzungen sind, die sie die Gebote derer weisen Leute nennen, und im Talmud zu finden sind; die dritte Gattung fasset ihre Gebräuche in sich. Unter diesen werden die zwey ersten Gattungen von allen Jüden durchgehends angenommen, sie seyn auch an welchem Orte der Welt sie wollen; was aber die Gewohnheiten betrifft, so sind sie darinnen nach denen Oertern, da sie wohnen, von einander unterschieden. Ihr gantzer Gottesdienst bestehet heutezutage allein in gewissen Gebeten, die sie in ihren Schulen verrichten, gestallt sie nach der Zerstöhrung ihres Tempels zu Jerusalem nicht mehr opffern dürffen.

Sie erkennen sieben Grund-Articel ihres Glaubens, welche folgende sind: 1) Daß GOtt einig und ewig sey. 2) Daß dieser GOtt allein anzubeten sey. 3) Daß nicht nur allein Propheten gewesen seyn, sondern auch derer noch seyn können. 4) Daß Moses der gröste unter allen von GOtt unmittelbar erleuchteten und getriebenen Propheten gewesen, und daß sein Gesetz nach allen Geboten von GOtt gegeben worden. 5) Daß ermeldtes Gesetz unwandelbar sey, und daß man weder etwas dazu setzen noch davon thun solle, auch nicht könne. 6) Daß ihr Meßias als noch zukünfftig zu erwarten sey, welcher der mächtigste unter allen Königen auf Erden seyn werde. 7) Daß GOtt am Ende der Zeit die toden erwecken, und darauf sein allgemeines Gericht erfolgen werde.

Es waren vor Zeiten unterschiedliche Secten unter denen Jüden, worunter die vornehmsten die Samariter, Essäer, Sadducäer und Pharisäer waren. Heute zutage sind die ansehnlichsten die Rabbaniten und Caraiten.

In der Türckey giebet es zweyerley Juden, nemlich solche, die im Lande gebohren sind, oder einheimische und fremde, welche letztere also genennet werden, weil ihre Vorfahren aus Spanien oder Portugall gekommen sind. Die ersten unter diesen tragen Turbans oder Bünde von unterschiedenen Farben, wie die Orientalischen Christen, und sind von selbigen an nichts anders unterschieden, als an ihren Schuhen, welche schwartz oder Violet-braun sind; da hingegen die Christen rothe oder gelbe Schuhe tragen. Die ausländischen Juden tragen auf dem Kopffe eine gewisse Mütze, die wie ein Spanischer Hut aussiehet, aber keinen Rand hat Sie sind von denen andern in einigen Religions-Gebräuchen oder Cerimonien unterschieden, und haben ihre sonderbaren Begräbniße. Diese werden Hauffenweise in denen meisten Türckischen Städten gefunden, und sonderlich an denen grossen Handels-Oertern, als zu Smyrna, Aleppo, Grandcairo, Thessalonich u. a. m.
Sie sind mehrentheils Wechsler, Wucherer, Zöller oder Gleits-Leute, Mäckler, Apothecker, Aertzte und Dollmetscher. Sie können einem von allen Waaren, so in einer Stadt anzutreffen, Nachricht geben, und deren Güte und Preis gantz eigentlich benennen. Die andern morgenländischen Völcker, als die Griechen und Armenianer, können sich hierein nicht so wohl schicken, weswegen sie sich denn hierinnen derer Juden bedienen müssen.

Man findet einige Oerter in der Türckey, da sie die Einwohner nicht leiden wollen, ungeachtet der Groß-Sultan ihnen in allen Gegenden seiner Herrschafft zu wohnen erlaubet. Die Ursache dieses Hasses ist die unerhörte Grausamkeit, die sie an ihren Schuldnern und Sclaven ausüben sollen. Ja die Juden sind unter denen Türcken die allerverachtesten, also, daß die, so Türcken werden, dennoch unter denen letztern kein Begräbnis bekommen. Ricaut Ottom. Pf. II. 3. p. 71.

Die Türcken und morgenländischen Christen erzehlen insgemein von ihnen, daß sie alle Char-Freytage, um ihren Abscheu vor der christlichen Religion an den Tag zu legen, einen christlichen Sclaven ermorden, jedoch so, daß sie dieses sehr geheim hielten, nachdem unterschiedliche mahl wegen dergleichen abscheulicher That nachdrücklich gestraffet worden. Im Occident haben sie öffters so wohl junge Kinder, als alte Leute ermordet, absonderlich aber diejenigen, so aus ihrem Mittel einige Liebe zum Christenthum von sich blicken lassen. Daß aber solches gemeine Vorgeben nur erdichtet sey, will Wagenseil in denen Benachrichtigungen wegen einiger die Judenschafft angehenden wichtigen Sachen behaupten.

In Spanien wurden die Juden zu Ferdinandi Catholici Zeiten vertrieben, welches unter Philippi II. Regierung auch in Portugall geschahe. Aber in Franckreich, Italien, Teutschland, England, und zumahl in Pohlen und Böhmen, werden sie geduldet, ihnen auch ihre Synagogen verstattet. Josephus. Philo Judaeus. Tacitus. Plutarchus. Buxtorff Synagog. Jud. Gootwin. Mos. & Aaron. Mich. le Vevre Theatre de Turquie. Simon. Hist. Crit. V. T. Galatinus in 8. Fortalit. Fidei III. Genebrard. IV. Lundius Jüd. Heiligth. Basnage Hist. des Juifs. Eisenmenger Entdeckt. Judenth. II, 3. Myller Reise-Beschr. IV. 14. p. 747.

Im Teutschen Reiche heissen sie Kayserliche Cammer-Knechte, und waren sonst dem Kayser zu besondern Schatzungen angewiesen. Lambecius Bibl. Caes. II. 5. p. 80. Schwäb. Land-Recht p. 346. Spener Teutsche Staats-Lehre II. 2. 7. p. 87 42. Sie sind ihm auch noch, wenn er das Reich antritt, eine Cron-Steuer und Opffer-Pfennig schuldig. Reinking de Regim. Sec. & Eccl. Lib. II. Class. II. c. 3. Sie stehen unter des Kaysers besondern Schutze, und dürffen nach ihrem Gesetze leben, aber sich nicht unterstehen, jemand zu ihrem Aberglauben zu bringen. Doch stehet es denen Reichs-Ständen frey, sie anzunehmen oder nicht, haben auch die Macht, ihnen Gesetze vorzuschreiben, nach denen sie sich richten müssen. Doch dürffen sie an denen Orten, wo sie von alten Zeiten her gewesen, nicht leicht wieder Willen vertrieben werden, wie sie denn, als es in Worms und Franckfurt geschehen, durch den Kayser wieder eingesetzet worden. Limnaeus Jur. publ. Tom. IV. Addit. ad Lib. III. c. 2 §. 15. Knipschild de Privileg. Nobil. Immed. III. 18. §. 10. de Jur. & Privileg. Civit. Imper. II. 30. §. 10. Fritsch de Reg. viar. publ. Jure 8. §. 18. Mager de Advocatia armata. Kreidenmann von des Teutschen Adels Stand, Staat, Ehren, u s. w.

Wenn sie sich auf dem Reichs-Tage befinden, müssen sie von Reichs-Erb-Marschall einen Geleits-Brief haben, und unter seiner Jurisdiction stehen. Sommer. Carpzov. Thulemarius. Wagenseil. Welserus. Lünig. Reichs-Archiv. Part. Spec. Contin. II. Abth. VI. Absatz 15. §. 106 seqq. Pfeffinger ad Vitr. Jus. publ. III. 11. §. 11. p. 823. §. 17. p. 1274. seq."
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