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Mittwoch, 30. April 2014

Kaspar Hauser 
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* angeblich: 30. April 1812
† 17. Dezember 1833 in Ansbach 

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Rätselhafter Findling.

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Der linkische Bauernbursche Hauser erregte sogleich ungeheures Aufsehen, als er am Pfingstsamstag 1828 in Nürnberg auftauchte. Ein Brief an einen gewissen Rittmeister von Wessenig bezeugte seine Herkunft als Findling eines armen Taglöhners in der Oberpfalz. Außerdem hatte Hauser noch einen Zettel bei sich, den sogenannten 'Mägdlein-Zettel'. Die ersten Untersuchungen führte der Nürnberger Magistrat. Nach den durch Verhalten, geistigen Habitus und Körperzustand glaubwürdigen, wenn auch verworrenen Aussagen Hausers über sein Aufwachsen in einem Kellerverlies ohne jede geregelte Versorgung erließ der Magistrat am 7. Juni einen öffentlichen Aufruf zur Aufdeckung des vermuteten „ungeheuerlichen Verbrechens“. Auch die Vertiefung der Recherchen durch Kreisregierung und Appellationsgericht (Präsident Johann Anselm von Feuerbach ) brachten keine Aufhellung.

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Die Zeit war für alle Probleme der Erziehung ungemein aufgeschlossen. Hauser wurde daher als geeignetes Objekt für gefährliche psychologische Experimente angesehen. Hinzu kam noch die „romantische“ Anfälligkeit für alles Geheimnisvolle, Okkulte, Magische, für Gespenster- und Spukgeschichten, die das ungewöhnliche Aufsehen erklärt, das der höchst merkwürdige Vorfall verursachte. Aber auch die nachfolgende nüchterner gewordene Generation nahm um so mehr leidenschaftlichen Anteil an dem traurigen Schicksal des jungen Mannes, als über seine Herkunft unkontrollierbare Gerüchte umliefen. 

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Hauser wurde zur Erziehung dem geschäftigen Professor G. F. Daumer übergeben, der den rasch Auffassenden mit den Elementarkenntnissen und dann dem Bildungsgut der Zeit vertraut machte. Ein (vorgetäuschtes?) Attentat am 17.10.1829 löste nochmals eine eindringliche, ebenfalls erfolglose Untersuchung aus. Hauser wurde am 12. Dezember 1829 in die Obhut des Kaufmanns und Magistratsrats J. C. Biberbach übergeben, unternahm am 3. April 1830 einen wahrscheinlich fingierten Anschlag auf sich selbst und kam am 1. Mai 1831 in die Pflege seines Vormunds, des Ratsakzessisten Freiherr von Tucher

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Längst zum Mittelpunkt großer Anteilnahme geworden, zeigte Hauser mit seinem labilen Wesen sich den jähen Wechseln seiner Existenz nicht gewachsen. Da er auch keinen Brotberuf erlernen wollte, war man froh, ihn zur Erziehung dem (vielleicht abartigen, jedenfalls spleenigen) reisenden Engländer Philip Henry Earl of Stanhope anvertrauen zu können, der sich schon 1829 lebhaft für ihn interessiert hatte und am 2. Februar 1831 die Unterhaltskosten übernahm.

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Feuerbach, der die fragwürdige innere Entwicklung Hausers wohl erkannte und, entgegen seiner zuerst geäußerten Ansicht, den Fall 1832 in einer aufsehenerregenden Schrift als „Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen“ brandmarkte, verfügte als Obervormund zum 10. Dezember 1832 Hausers Übersiedlung nach Ansbach in die Obhut des Lehrers J. G. Meyer und unter die Spezialkuratel des Gendarmerieoberleutnants J. Hickel. Hauser wurde bei der Kreisregierung als Aktenkopist beschäftigt. Verschiedene von Lord Stanhope finanzierte Reisen brachten keine Klärung seiner Herkunft.

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Am Spätnachmittag des 14. Dezember 1833 kam Hauser mit einer ihm im Schlossgarten zugefügten schweren Stichwunde im Unterleib, der er nach 3 Tagen erlag, nach Hause und berichtete von einem Attentat. Am Tatort wurde ein mysteriöser Zettel in Spiegelschrift gefunden, der Ähnlichkeit mit dem ersten Begleitbrief des Findlings hatte. Die Frage: Mord oder Selbstverwundung blieb trotz eingehender Untersuchungen ungeklärt – die heute veröffentlichten Obduktionsbefunde schließen letztere jedoch aus.

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Schon 1830 hatte der Berliner Polizeirat Mercker Hauser als einen vermutlichen Betrüger dargestellt. Eine heftige Kontroversliteratur flammte auf, in der Feuerbachs Schrift eine große Rolle spielte, zumal dieser in einem Geheimbericht an den König das Gerücht als starke menschliche Vermutung, wo nicht moralische Gewissheit bestätigte, Hauser sei der am 29. September 1812 geborene Sohn des Großherzogs Karl von Baden und seiner Gemahlin Stephanie Beauharnais , der von der rivalisierenden Erblinie Hochberg vertauscht und gefangengesetzt worden sei. Diese 1834 von dem badischen Flüchtling J. A. Garnier in Straßburg veröffentlichte „Prinzentheorie“ ist wiederholt, vor allem von O. Mittelstadt 1876, abgelehnt worden. Die bis zur Gegenwart mit oft recht unsachlicher Polemik ausgetragene Diskussion, ob Hauser ein durch Selbstverwundung geendeter Betrüger oder das Opfer eines konsequent durchgeführten Verbrechens sei, ist bis heute nicht mit letzter Klarheit entschieden. Vieles spricht jedoch gegen die Prinzentheorie.

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Das sensationsgierige Interesse, das noch zu Lebzeiten Hausers und nach seinem geheimnisumwitterten Tod sich in zahlreichen romanhaft ausgeschmückten Berichten, Gedichten, Bilderbogen und Theaterstücken niederschlug, hat immer wieder rege Fortsetzung gefundengefunden.  


Weitere Infos:
 

Der Geleitbrief (Faksimile)
Transkription des Geitbriefs: 

Von der Bäiernschen Gränz Daß Orte ist unbenant 1828.

Hochwohlgebohner Hr. Rittmeister!

Ich schicke ihnen ein Knaben der möchte seinen König getreu dienen verlangte Er, dieser Knabe ist mir gelegt worden, 1812 den 7 Ocktober, und ich selber ein armer Taglöhner, ich habe auch selber 10 Kinder, ich habe selber genug zu tun das ich mich fortbringe, und seine Mutter hat nur um die erziehung daß Kind gelegt, aber ich habe sein Mutter nicht erfragen Könen, jetz habe ich auch nichts gesagt, daß mir der Knabe gelegt ist worden, auf den Landgericht. Ich habe mir gedacht ich müsste ihm für mein Sohn haben, ich habe ihm Christlichen Erzogen, und habe ihm Zeit 1812 Keinen Schrit weit aus den Haus gelaßen daß Kein Mensch nicht weiß davon wo Er auf erzogen ist worden, und Er selber weiß nichts wie mein Hauß Heißt und daß ort weiß er auch nicht, sie dürfen ihm schon fragen er kan es aber nicht sagen, daß lessen und schreiben Habe ich ihm schon gelehrte er kann auch mein Schrift schreiben wie ich schreibe, und wan wir ihm fragen was er werde so sagte er will auch ein Schwolische werden waß sein Vater gewessen ist, Will er auch werden, wen er Eltern hatten wie er keine hatte wer er ein gelehrter bursche worden. Sie dürfen im nur was zeigen so kann er es schon.

Ich habe im nur bis Neumark geweißt da hat er selber zu ihnen hingehen müßen ich habe zu ihm gesagt wen er einmal ein Soldat ist, kome ich gleich und suche ihm Heim sonst häte ich mich von mein Hals gebracht

Bester Hr. Rittmeister sie dürfen ihm gar nicht tragtiren er weiß mein Orte nicht wo ich bin, ich habe im mitten bey der nacht fort gefurth er weiß nicht mehr zu Hauß,

Ich empfehle mich gehorsam Ich mache mein Namen nicht Kuntbar den ich könnte bestraft werden,

Und er hat Kein Kreuzer geld nicht bey ihm weil ich selber nichts habe wen Sie im nicht Kalten (behalten) so müssen Sie im abschlagen oder in Raufang aufhänggen
Der 'Mägdlein-Zettel' (Faksimile)

Transkription des 'Mägdlein-Zettels': 

Das Kind ist schon getauft Sie Heißt Kasper in (d.h. einen) Schreibname misen Sie im Selber geben das Kind möchten Sie auf zihen Sein Vater ist ein Schwolische gewesen wen er 17 Jahr alt ist so schicken Sie im nach Nirnberg zu 6ten Schwolische Begiment da ist auch sein Vater gewesen jch bitte um die erzihung bis 17 Jahre geboren ist er im 30 Aperil 1812 im Jaher ich bin ein armes Mägdlein ich kan das Kind nicht ernehren sein Vater ist gestorben

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