Dienstag, 5. August 2014

1. Petersburger Vertrag  

vom 5. August 1772. 
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Unterzeichnung des Vertrages zur Abtretung polnischer Randgebiete in Sankt Petersburg im Auftrag der russischen Zarin Katharina II. , des preußischen Königs Friedrich II. und der österreichischen Monarchin Maria Theresia .

Preußen bekam bis auf die Städte Danzig und Thorn das Gebiet 'Preußen Königlichen Anteils' sowie den sogenannten Netzedistrikt . Zukünftig durfte sich der preußische König somit auch „König von Preußen“ nennen und nicht nur „König in Preußen“. Russland bekam das Gebiet Polnisch-Livland und die weißrussischen Gebiete bis zur Düna   zugesprochen. Österreich sicherte sich das galizische Territorium mit Teilen Kleinpolens und Ruthenien mit der Stadt Lemberg als Mittelpunkt. 

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Vorgeschichte: Nach dem Tod König Augusts III. von Sachsen-Polen hatte die Zarin Katharina II. in Anwesenheit russischer Truppen 1764 die Wahl ihres Günstlings Stanislaus Poniatowski zum polnischen König durchgesetzt. Mehrere von Poniatowski auf Forderung der Zarin durchgesetzte Maßnahmen, vor allem die Gleichstellung der »Dissidenten«, stießen auf Widerstand des polnischen Adels , der sich 1768 in der Konföderation von Bar zusammenschloss, sich mit den Türken verbündete und gegen Russland und Poniatowski wandte. Auf Wunsch des polnischen Königs entsandte Kaiser Joseph II. zur Unterdrückung des Aufstandes 1769 Truppen in die Zips und besetzte 13 ungarischen Städte, die Polen 1412 als Pfand überlassen worden waren. Nach Erfolgen im Krieg gegen die Türken und die Konföderierten nahm die russische Zarin ihren lange gehegten Plan einer Aufteilung polnischen Staatsgebietes auf, gewann dafür Friedrich den Großen und Österreich (1772). Friedrich lag daran, das ehemalige Land des Deutschen Ordens , das Polen durch kriegerische Ereignisse an sich gerissen hatte, zurückzugewinnen, zumal es vorwiegend von Deutschen besiedelt war; überdies stellte es die Landbrücke zwischen Preußen und Brandenburg her. Dies Gebiet hieß nun Westpreußen . Der polnische Reichstag bestätigte am 30. September 1773 völkerrechtlich wirksam den 1. Petersburger Vertrag.
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