Mittwoch, 10. September 2014

Diktat von Saint-Germain   

am 10. September 1919

 

im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet.


Das Diktat regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung der österreichischen Reichshälfte (Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) Österreich-Ungarns. 
ABCD

Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Diktates von Saint-Germain:

Böhmen, Mähren, Österreichisch Schlesien und einige Gemeinden Niederösterreichs (u.a. Feldsberg, der Bahnhof Gmünd und andere Gemeinden) gehen an die neu gegründete Tschechoslowakei, das Selbstbestimmungsrecht der deutschsprachigen Bevölkerung im Sudetenland (Deutschböhmen), die im Oktober 1918 eigenständige Provinzen gegründet hatten, wird versagt.

Galizien geht an Polen.

Südtirol, Welschtirol und das Kanaltal gehen an Italien. Istrien geht an Italien.

Die Bukowina geht an Rumänien.

Dalmatien, Krain, Teile der Untersteiermark sowie das Kärntner Mießtal und das Seeland gehen an das neue Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.


Über Südkärnten ist eine Volksabstimmung durchzuführen darüber, ob es künftig zu Österreich oder zu Jugoslawien gehören möchte.

Westungarn geht an Österreich und erhält den Namen Burgenland (der Name rührt von den vier Komitaten Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg her, aus deren Teilen das Burgenland gebildet wird).

Die Verwendung von „Deutschösterreich“ als Staatsname wird verboten. Der Anschluss an das Deutsche Reich wird untersagt. Österreich wird zu Reparationszahlungen verpflichtet. Eine allgemeine Wehrpflicht wird verboten. Es wird nur ein Berufsheer von 30.000 Mann erlaubt. Rüstungsfabriken und Waffen müssen zerstört werden.

Weitere Infos:    

Der Diktatfrieden von St. Germain

Die Vereinigung Deutschösterreichs mit dem Deutschen Reich wurde von den Siegern verhindert.

Die Zugehörigkeit zu Deutschösterreich wurde ohne Volksabstimmung im Sudetenland, in Südtirol, im Kanaltal, im Mießtal, in Seeland, in der Untersteiermark und im Obermurgebiet verweigert.

Mit diesem ungerechten „Friedensvertrag“ wurde die Grundlage für unermeßliches Leid gelegt, das zwei Jahrzehnte später ganz Europa traf.

A
Sudetenland wurde 1918/1919 von den Tschechen besetzt:
27 000 km² mit 3.200.000 Deutsche und 260.000 Tschechen.

B
Südtirol wurde von Italien annektiert:
7 400 km² mit 202.400 Deutschen, 20.300 Italienern, 9.900 Ladinern (1921).

C
Kanaltal von Südslawien annektiert:
5.300 Deutsche und 1.500 Slowenen (1910)

D
Seeland, Mießtal und Unterdrauburg an Südslawien:
430 km² mit 3.105 Deutschen und 13.600 Slowenen (1910)

E
Untersteiermark an Südslawien:
5 900 km² mit 79.000 Deutschen und 400.000 Slowenen.

F
Westliches Übermurgebiet an Ungarn
mit 2.500 Deutschen.

G
Deutschwestungarn (5 800 km² mit ungefähr 500.000 Einwohnern), verkleinert um Ödenburg (nach der zweifelhaften Volksabstimmung vom 14. Dezember 1921), Güns, Steinamanger, Preßburg u.a.
Im neuen Bundesland Burgenland nunmehr auf 3 967 km² 226.000 Deutsche, 42.000 Kroaten und 15.000 Madjaren.

H
Bei Kärnten (Zone 1: 1 705 km²) blieben durch Abstimmung am 10. Oktober 1920 23.000 Deutsche und 49.000 Slowenen und Windische.
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