Mittwoch, 8. Oktober 2014

Ernennung Otto von Bismarcks zum definitiven preußischen Ministerpräsidenten und zum Außenminister
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am 8. Oktober 1862 durch König Wilhelm I. von Preußen.

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In Berlin hatte sich die ablehnende Haltung der Liberalen gegen eine geplante preußische Heeresreform verfestigt. Im Gegensatz zu den anderen Großmächten war die preußische Armee seit 1815 kaum gewachsen. Wilhelm I. glaubte, dass ein Nachgeben die Krone schwächen würde. Das Abgeordnetenhaus verweigerte die für die Reform nötigen Finanzmittel. Im März 1862 wurde das Parlament aufgelöst und eine neue Regierung gebildet. In dieser Regierung hatten Konservative wie der Kriegsminister Albrecht von Roon das Sagen. Aus den Neuwahlen ging die neu gegründete Fortschrittspartei als Sieger hervor, während die Zahl der konservativen Abgeordneten stark abnahm. Wilhelm I. erwog in dieser aussichtslos erscheinenden Lage ernsthaft den Rücktritt zu Gunsten seines Sohnes, des späteren Kaisers Friedrich III .  Der König hatte bereits den Entwurf einer Abdankungsurkunde formuliert.
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General Roon sah in der Ernennung Bismarcks zum Ministerpräsidenten die einzige Möglichkeit, den Thronwechsel zugunsten des als liberal geltenden Kronprinzen zu verhindern. Mit einem Telegramm: „Periculum in mora. Dépêchez-vous!“ („Gefahr im Verzuge. Beeilen Sie sich!“) rief er Bismarck nach Berlin zurück. Nach 25 Stunden Bahnfahrt traf Bismarck am 20. September 1862 wieder in Berlin ein. Zwei Tage später wurde er von König Wilhelm I. im Schloss Babelsberg empfangen. 

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Bismarck gewann den noch zögernden König, indem er sich als seinen unbedingten Gefolgsmann gab. Er versprach die Durchsetzung der Heeresreform. Es gelte, um die Entscheidung zwischen „königlichem Regiment oder Parlamentsherrschaft“ zu kämpfen. Als Bismarck sich bereit erklärte, sich für die Heeresreform ohne Abstriche einzusetzen und an der Reform festzuhalten, notfalls auch gegen die Mehrheitsbeschlüsse des Abgeordnetenhauses, sagte der König: „Dann ist es meine Pflicht, mit Ihnen die Weiterführung des Kampfes zu versuchen und ich abdiziere nicht“ (d. h., ich danke nicht ab). Darauf hin ernannte der König Bismarck zum Ministerpräsidenten und Außenminister. 
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Bismarck schuf sich so die Grundlage für eine außergewöhnliche Vertrauensstellung bei Wilhelm I. und verschaffte sich eine Blankovollmacht, die seinen Handlungsspielraum über das übliche Maß eines leitenden Ministers hinaus erweiterte. Bismarck blieb zwar ein Konservativer, allerdings ein zunehmend pragmatisch handelnder. Anfangs dominierte in weiten Teilen der politischen Öffentlichkeit die Ablehnung Bismarcks, der als Reaktionär galt. Das erste Kabinett Bismarck bestand mehrheitlich aus eher zweitrangigen Persönlichkeiten. Vor diesem Hintergrund war Bismarck die alles entscheidende Persönlichkeit.  
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Bismarck versuchte anfangs, die Opposition nicht nur durch Drohungen, sondern auch durch Ausgleichsbemühungen zu neutralisieren. Er gab in der Folge seinen Schlingerkurs auf und bekämpfte die Liberalen mit aller Schärfe. Das Parlament wurde vertagt. Damit regierte Bismarck im Herbst 1862 ohne ordnungsgemäßen Haushalt. Die erfolgreichen Kriege 1864
und 1866 führten unter anderem dazu, dass die Konservativen ihre Position im preußischen Landtag erheblich ausbauen konnten. Um den Konflikt mit den Liberalen endlich beizulegen, ließ Bismarck ankündigen, er wolle den Landtag um „Indemnität“ bitten, also um die nachträgliche Genehmigung der Ausgaben. Dies geschah und beendigte den preußischen Verfassungskonflikt.
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