Dienstag, 30. Dezember 2014

Konvention von Tauroggen

am 30. Dezember 1812. 

Waffenstillstand, der bei der Poscheruner Mühle , etwa drei Kilometer von Tauroggen entfernt, von dem preußischen Generalleutnant Ludwig von Yorck und dem russischen Generalmajor Hans Karl von Diebitsch abgeschlossen wurde.

 

In der Konvention erklärten sich die preußischen Truppen ab sofort für neutral, bis der König weitere Anordnungen treffen würde. In Preußen verstand man dies als Beginn eines Aufstandes gegen die französischen Besatzer, der in der Folge zu den Freiheitskriegen gegen das napoleonische Frankreich führte. Obwohl zunächst über Yorcks Eigenmächtigkeit erzürnt, besiegelte der preußische König knapp drei Monate später mit seinem Aufruf An Mein Volk den Abfall Preußens vom (erzwungenen) Militärbündnis mit Frankreich.

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Vorgeschichte: Im Jahre 1811 war klar, dass es zum Krieg zwischen Frankreich und Russland kommen würde. Der preußische König Friedrich Wilhelm III. lavierte zunächst, entschloss sich dann aber, mit Napoleon ein Bündnis einzugehen. Preußen verpflichtete sich, an dem bevorstehenden Krieg gegen das Zarenreich mit 20.000 Soldaten – der Hälfte seiner Armee – teilzunehmen. Etliche preußische Offiziere quittieren daraufhin empört den Dienst. Am 24. Juni 2012 fiel das riesige napoleonische Heer mit fast einer halben Million Soldaten in Russland ein. Die Armee des Zaren, zunächst nur 225.000 Mann stark, ließ sich nicht auf eine Entscheidungsschlacht ein, sondern wich immer weiter ins Landesinnere zurück.

Napoleons preußische Truppen waren in das Armeekorps des Marschalls Alexandre Macdonald
eingegliedert. Es kämpfte in Kurland, im Baltikum, und sollte die linke Flanke der 'Grande Armée' sichern. Zum Befehlshaber der Preußen wurde der profranzösisch gesinnte General der Infanterie Julius August von Grawert ernannt. Da Grawert erkrankte, übernahm sein Stellvertreter, Generalleutnant Ludwig von Yorck, das Kommando. Yorck hasste die französische Fremdherrschaft. Die preußischen Truppen wurden zur Belagerung Rigas eingesetzt und waren auch noch im Dezember 1812 mit 13.000 Mann Stärke völlig intakt.

Am 19. Oktober 1812 hatte Napoleon aus dem abgebrannten Moskau den Rückzug angetreten. Unablässig verfolgt von den russischen Truppen, löste sich sein Heer immer weiter auf und zählte Ende November nach dem Übergang über die Beresina
nur noch 40.000 Mann. Schon zuvor hatte das russische Kommando Yorck in einem Brief aufgefordert, zu den Russen überzutreten und Macdonald gefangen zu nehmen. Yorck ging darauf nicht ein, sondern schickte den Brief weiter nach Berlin. Der preußische König ließ Yorcks Sendboten vier Wochen lang warten und schickte ihn dann ohne Instruktionen zurück.  

Am 18. Dezember erhielt Macdonald von Napoleon den Rückzugsbefehl und brach sofort auf, Yorcks Truppen folgen am 20. als Nachhut. Am 25. Dezember schob sich ein russischer Truppenverband zwischen die Kolonnen Macdonalds und Yorcks. Der Befehlshaber der Russen, General von Diebitsch, bat Yorck um ein Treffen und schlug ihm ein Neutralitätsabkommen vor, doch Yorck legte sich nicht fest. Am 26. Dezember folgte ein weiteres Schreiben vom russischen Kommando mit Abschrift eines Briefes, den Zar Alexander
persönlich verfasst hatte. Darin erklärte dieser, er werde den Krieg jenseits der russischen Grenzen fortsetzen und dafür sorgen, dass Preußen in alter Größe wiederauferstehe. Einen Tag später traf ein Brief Friedrich Wilhelms ein, er wolle am Bündnis mit Napoleon festhalten.

Entscheidung Yorcks für eine Konvention: Am 29. Dezember teilte der inzwischen in russischen Diensten stehende Oberstleutnant Carl von Clausewitz
Yorck mit, dass Macdonald seine Absetzung fordere. Das war für Yorck der letzte Anstoß zu handeln. Am 30. Dezember traf Yorck sich nahe Tauroggen in der Poscheruner Mühle mit Diebitsch und Clausewitz. Man verständigt sich auf folgende Konvention: Yorcks Truppen sollten den fortan als neutral geltenden Landstreifen zwischen Memel, Tilsit und dem Kurischen Haff besetzen. Für den Fall, dass Friedrich Wilhelm das Abkommen nicht bestätigen sollte, verpflichtete sich Yorck, seine Truppen bis zum 1. März 1813 nicht gegen die russische Armee kämpfen zu lassen.

Folgen: Der preußische König verwarf offiziell die Konvention und ordnete an, Yorck abzusetzen und zu verhaften. Gleichzeitig riet er jedoch Yorck, sich seiner Verhaftung durch Flucht in das russische Hauptquartier zu entziehen. Yorck ignorierte alle Befehle des Königs, da dieser in Berlin nicht frei entscheiden könne. Am 3. Januar 1813 begründete Yorck in einem Brief an den König seinen Entschluss und stellte ihm die letzte Entscheidung über sein Schicksal anheim. Bis Ende Februar lavierte Friedrich Wilhelm weiter und stimmte erst am 26. Februar dem Bündnis mit Russland zu. Mitte März erklärte er dann Napoleon den Krieg und rehabilitierte Yorck, wenn auch widerwillig. 

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Yorcks Verdienst war es, durch die Konvention von Tauroggen die ihm unterstellten Truppen endgültig aus dem Untergang der Großen Armee herausgehalten und durch sein eigenmächtiges Handeln den Anstoß zur Niederwerfung Napoleons gegeben zu haben. 

 

Weitere Infos:   

Konvention von Tauroggen

Heute haben die Unterzeichneten, nämlich der Commandant en Chef des Preußischen Hülfs-Corps, General-Lieutenant von York einer Seits, und der Generalquartiermeister der Russisch-Kaiserlichen Armee, unter dem Commando des Grafen von Wittgenstein, Generalmajor von Diebitsch, anderer Seits, nach reiflicher Überlegung nachstehende Convention geschlossen.

Artikel 1. 
Das Preußische Korps besetzt den Landstrich innerhalb des Königlichen Territoriums längs der Grenze von Memel und Nimmersatt bis zu dem Wege von Woinuta nach Tilsit; von Tilsit macht ferner die Straße über Schillipischken und Melanken nach Labiau, die Städte dieser Straße mit eingeschlossen, die Grenze desjenigen Territoriums, welches dem Korps hierdurch eingeräumt wird; das Kurische Haff schließt auf der andern Seite dieses Territorium, welches während der Preußischen Besetzung als völlig neutral erklärt und betrachtet wird. Die Kaiserlich Russischen Truppen behalten jedoch einen freien Durchmarsch auf den vorgenannten Grenzstraßen, können aber in den Städten kein Quartier verlangen.

Artikel 2. 
In diesem, in vorstehendem Artikel bezeichneten Landesstrich bleibt das Preußische Korps frei zu den eingehenden Befehlen Se. Majestät des Königs von Preußen neutral stehen, verpflichtet sich aber, wenn höchstgedacht Se. Majestät den Zurückmarsch des Korps zur französischen Armee befehlen sollten, während eines Zeitraumes von zwei Monaten, vom heutigen Tage an gerechnet, nicht gegen die Kaiserlich Russischen Armeen zu dienen.

Artikel 3. 
Sollten Se. Majestät der König von Preußen oder Se. Majestät der Kaiser von Rußland die Allerhöchste Bestimmung versagen, so soll dem Korps ein freier ungehinderter Marsch auf dem kürzesten Wege, dahin wo Se. Majestät der König bestimmt, freigestellt bleiben. 

Artikel 4.
Man wird dem Preußischen Corps alle Nachzügler, die man auf der Heerstraße von Mittau findet, und auch alles dasjenige zurückgeben, was zu dem Materiallen der Armee gehört. Was das Proviantwesen und den Train des besagten Corps betrifft, so kann alles was dazu gehört, ungehindert durch die Russische Armee passiren, um von Königsberg oder noch weiter, zu dem Preußischen Armeecorps zu stoßen.

Artikel 5. 
Können die Befehle des Generalleutnants von Yorck den Generalleutnant von Massenbach noch erreichen, so sind die Truppen unter seinem Kommando, sowie alle andern Preußischen Truppen und dazugehörige Administrationsbranchen, die sich dieser Konvention anschließen wollen, darin mit einbegriffen.

Artikel 6. 
Wenn durch die Kaiserlich Russischen Truppen unter Kommando des Generalmajors von Diebitsch Preußische Truppen von dem Detachement des Generalleutnants von Massenbach gefangen genommen werden sollten, so werden sie dieser Konvention mit angeschlossen. 

Artikel 7.
Das Preußische Corps behält die freiheit, alles dasjenige, was sich auf seine Verproviantierung bezieht, mit den Provinzial-Regierungen von Preußen zu verabreden, den fall nicht ausgenommen, daß diese Provinzen von den Russischen Armeen besetzt werden sollten.

Abgeschlossen in der Mühle von Poscherun bei Tauroggen/Kurland zwischen dem kaiserlich-russischen General-Major und General-Quartiermeister Johann Karl Friedrich Anton von Diebitsch und dem königlich-preußischen Generalleutnant und kommandierenden General des preußischen Hilfskorps Hans David Ludwig Yorck von Wartenburg, 30. Dezember 1812 

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