Mittwoch, 6. August 2014

Niederlegung der Krone des Heiligen Römischen Reiches  

am 6. August 1806 in Wien

durch Kaiser Franz II
von Habsburg-Lothringen,

 

womit er das Reich für erloschen erklärte und die Kurfürsten, Fürsten und übrigen Stände, wie auch alle Angehörige und Dienerschaft des deutschen Reiches, ihrer bisherigen Pflichten entband.

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Vorgeschichte: Nach der Kriegserklärung Frankreichs an Österreich im April 1792 marschierten französische Revolutionstruppen ins Rheinland ein. Die französischen Imperialisten beanspruchten ihre "Natürlichen Grenzen Alpen und Rhein". Zug um Zug wurde das linke Rheinufer besetzt. Im Frieden von Campo Formio 1797 musste Kaiser Franz II., als Vertreter Österreichs und des Heiligen Römischen Reiches, den Rhein als Ostgrenze Frankreichs anerkennen und der Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich zustimmen. Im Frieden von Lunéville , der 1801 zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. geschlossen wurde, wurde der Frieden von Campo Formio bestätigt. Frankreich erhielt nun definitiv das linke Rheinufer, große Teile Deutschlands wurden auf Druck Napoleons umgestaltet. Zum einen sollten die deutschen Fürsten für ihre linksrheinischen Gebietsverluste entschädigt werden, zum anderen zielte Napoleon auf eine Auflösung des Reiches, die Bildung deutscher Mittelstaaten als Gegengewicht zu Österreich und Verpflichtung deutscher Fürsten zu französischen Vasallen.


Im Reichsdeputationshauptschluss vom 25.2.1803 in Regensburg (die letzte Sitzung des "Immerwährenden Reichstags"
und das letzte große Gesetz des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation") wurden die deutschen Fürsten für ihre territorialen Verluste auf dem linken Rheinufer entschädigt. Dazu sollten das verweltlichte Kirchengut (Säkularisation) und die mediatisierten Gebiete (Verlust der Reichsunmittelbarkeit) der Reichsritterschaft (1804) herangezogen werden. Alle geistlichen Gebiete (außer Mainz), 45 der 51 Reichsstädte sowie kleinere Fürstentümer und Grafschaften wurden aufgelöst und den benachbarten großen Fürstentümern (Baden, Preußen, Württemberg, Bayern) zugeschlagen. Von der Säkularisation ausgenommen blieben zunächst der Deutsche Orden und der Malteserorden . Zugleich erhielten die Fürsten von Salzburg, Württemberg, Baden und Hessen-Kassel die Kurwürde der erloschenen Kurfürstentümer Köln, Trier und Pfalz. Die Würden des Erzbistums Mainz wurden 1803 auf die Kirche von Regensburg übertragen.

  
Säkularisation und Mediatisierung gaben dem Reich eine völlig neue Gestalt. Mit den aufgelösten geistlichen Fürstentümern und Reichsstädten verlor der Kaiser die wichtigsten Stützen seiner Macht. Nachdem auch die Reichsritterschaft und viele kleine Fürstentümer bis 1806 ihre Selbständigkeit verloren hatten, reduzierte sich die Zahl der Territorien von einigen hundert auf vierunddreißig. Das ehemals austarierte Herrschaftssystem des "Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation" zerbrach nun vollends.


Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte vom 12.7.1806 sagten sich 16 süd- und westdeutsche Reichsstände förmlich vom Reich los und schlossen sich zu einer Konföderation unter dem Protektorat Napoleons zusammen.
Wenige Tage später, am 6. August 1806, dankte Kaiser Franz II. auf Druck Napoleons ab. Damit endete das "Heilige Römische Reich Deutscher Nation", das seit dem Jahr 962 insgesamt 844 Jahre bestanden hatte. Kaiser Franz II. legte zwar die Reichskrone der römisch-deutschen Könige und Kaiser nieder, behielt aber, da er bereits 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen hatte, als nunmehriger Franz I. die Kaiserwürde.  

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