Donnerstag, 30. Oktober 2014

Johann[es] Fust 

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* um 1400 in Mainz  

† 30. Oktober 1466 in Paris  
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Deutscher Geldverleiher und Verleger, gelernter 'Fürsprech' (Anwalt). Geschäftspartner von Johannes Gutenberg , dem Erfinder des Buchdrucks mit beweglichen Metall-Lettern
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Johannes Fust stammte aus einer wohlhabenden, der Goldschmiedezunft angehörenden Mainzer Familie, wodurch es ihm möglich war, die Erfindung von Johannes Gutenberg – den Buchdruck mit beweglichen Lettern – finanziell zu unterstützen. Ohne seine zwei Darlehen, jeweils in Höhe von 800 Pfund, hätte Gutenberg nicht vermocht, seine Werkstatt mit dem nötigen Inventar auszustatten. Durch diese finanzielle Unterstützung wurde Fust Teilhaber an der Druckerwerkstatt. Im Jahr 1455 klagte Fust in einem Prozess gegen Gutenberg sein Geld ein und erhielt, da Gutenberg zahlungsunfähig geworden war, die Druckerwerkstatt und die Druckergeräte.

Gutenberg und Fust lernten sich wohl nach Gutenbergs Straßburger Zeit zwischen 1448 und 1450 kennen. In diesen Jahren erhielt Gutenberg, der erhebliche finanzielle Probleme hatte, das erste Darlehen des Anwaltes Fust, um damit wahrscheinlich die Druckergeräte zu kaufen. In der Schlussakte des Prozesses zwischen Fust und Gutenberg wird von einem "gemeinsame werk" gesprochen, wofür Gutenberg 1452 weitere 800 Pfund erhielt. Mit diesem "gemeinsame werk" ist die erste gedruckte Bibel, die „Gutenberg-Bibel“
, welche in der Wissenschaft auch B42 wegen ihrer 42-zeiligen Seiten genannt wird, gemeint. Wann genau der Druck begann und fertiggestellt wurde, ist nicht genau zu ermitteln. Dennoch kann man die Entstehungszeit zwischen 1452 und 1456 annehmen. 1452 holte Fust Peter Schöffer aus Germsheim in das Gutenberg-Fust'sche Unternehmen, einen studierten Kalliographen.


Nachdem Johannes Fust den Prozess gewann und damit die Werkstatt und alle Gerätschaften, die als Pfand für seine Geldzahlungen dienten, erhielt, eröffnete er zusammen mit Peter Schöffer 1456 eine neue Druckerei unter dem Namen Fust & Schöffer. Unter ihrem Namen entstanden bedeutende Werke der Druckkunst, unter anderem das dreifarbige 'Psalterium Moguntinum' (1457), das 'Psalterium Benedictum' (1459) und das 'Catholicon' (1460). Im Jahr 1466 erschien mit der 'Officia Ciceros' die letzte Publikation unter der Herausgeberschaft Fusts.  

Johannes Fust ist neben Peter Schöffer Gründer der Frankfurter Buchmesse. 1462 kann als das Jahr der ersten Verlegertätigkeiten, die bedeutend für die Bekanntmachung der Buchdruckkunst waren, und somit als das Gründungsjahr der Frankfurter Buchmesse gelten. In diesem Jahr begannen Fust und Schöffer mit dem An- und Verkauf von Büchern in Frankfurt.

 

Johannes Fust starb als Opfer der Pest in Paris, während er sich dort auf Geschäftsreise befand. Die Jahrhunderte lang wiederholte Legende, dass Fust erster Erfinder oder doch Miterfinder der Buchdruckerkunst sei, stammt nicht von ihm selbst, sondern von seinem Enkel Johann Schöffer. Fust war überhaupt kein Schriftschneider und -gießer, Setzer oder Drucker, sondern Verleger. Wenn er manchmal Drucker genannt wurde, so ist das dadurch zu erklären, dass in seiner Zeit Drucker und Verleger stets eine Person waren

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Exkurs:  Wird in heutiger Zeit die Frage nach dem Erfinder der Buchdruckkunst mit beweglichen Lettern gestellt, kann man davon ausgehen, dass fast ausschließlich der Name Johannes Gutenberg fallen wird. Dass dies im Laufe der Jahrhunderte nicht immer so gesehen wurde, kann an folgendem Beispiel festgehalten werden: 1741 fühlt sich Johann David Köhler , Professor für Geschichte an der Universität Göttingen dazu berufen, die Ehre Gutenbergs zu retten, damit "man nun [...] völlig überzeugt seyn [werde], daß nicht Joh. Fausten, sondern ihm (Gutenberg) allein der unsterbliche Ruhm von der ersten Erfindung der Buchdruckerey gebühre." Fust führte nach seinem Prozessgewinn die Druckerei ohne Gutenberg weiter, und Gutenberg konnte nicht einmal sein erstes Werk, die 42zeilige Bibel beenden. Alle weiteren Werke wurden daraufhin mit dem Druckerzeichen von Fust & Schöffer gedruckt, sodass Gutenberg in der Öffentlichkeit unberücksichtigt blieb. 
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