Donnerstag, 20. November 2014

Ausgabe der ersten Rentenmark-Banknoten
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am 20. November 1923
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der im Oktober 1923 gegründeten Deutschen Rentenbank sowie neuer Rentenpfennig-Münzen. Maßgeblichen Einfluss auf die Einführung der Rentenmark hatten Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht und Reichskanzler Gustav Stresemann .

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Vorgeschichte: Bis 1914 war die Reichsmark durch den Goldstandard bestimmt war (1 Mark  = 0.3584 g reinen Goldes). Diese Bestimmung wurde durch das Gesetz über die Änderung des Münzgesetzes vom 4. August 1914 aufgehoben (Aufhebung der Goldbindung der Mark). Seit 1920 war die Geldmenge im Deutschen Reich erheblich gestiegen, was zu einem Verfall des Geldwertes gegenüber dem Ausland wie auch im Inland führte. Die Folge war eine seit Ende 1922 galoppierende Inflation mit täglichen Inflationsraten von zuletzt ca. 10 %. 

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Durch die Währungsreform von 1923 wurde die Papiermark, wie sie seit 1914 ohne Goldbindung bestand, quasi ohne Entschädigung ersetzt durch die Rentenmark. Der Wechselkurs zur Papiermark wurde mit 1:1 Billion festgesetzt, und zwar genau am 20. November 1923 per Festlegung durch die Reichsbank, als der Devisenkurs 4,2 Billionen Papiermark = 1 US-Dollar war, was der Vorkriegs-Goldmarkparität zum Golddollar entsprach. Das Kapital der Rentenbank von 3.200 Millionen Rentenmark war zur Hälfte von der Landwirtschaft, und zur anderen Hälfte von Industrie, Gewerbe und Handel einschließlich der Banken gezeichnet. Das Kapital wurde durch in Goldmark ausgedrückte zwangsweise eingetragene Grundschulden auf landwirtschaftliche Grundstücke und zwangsweise eingetragene Schuldverschreibungen von Grundstücken in Industrie, Gewerbe und Handel aufgebracht. 
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Am 30. August 1924 wurde die Reichsmark
zusätzlich zur Rentenmark eingeführt. Sie galt zur Rentenmark im Verhältnis 1:1. Die Reichsmark hat nicht, wie fälschlicherweise in vielen Fachwerken und Dokumenten angegeben, die Rentenmark ersetzt. Vielmehr konnte weiterhin mit beiden Währungen bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Währungen bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Die Rentenmark wurde durch die sogenannte „Grundschuld“ gestützt: Jeder Unternehmer, Grundstücks- und/oder Hauseigentümer musste sechs Prozent seines Grundeigentums an den Staat übertragen. Die Reichsmark hingegen wurde durch materielle Güter des Staates - wie Kohle oder Gold - wieder auf klassische Art gestützt. Für den praktischen Umgang mit beiden Zahlungsmitteln hatten diese juristischen Unterschiede keine Bedeutung. Mit Einführung der Reichsmark wurde allerdings die Anwendung der Bezeichnung „Rentenmark“ - trotz des Umlaufs beider - in allen amtlichen Dokumenten durch Gesetz verboten.
 
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Die letzten Rentenmarkscheine zu 1 und 2 Rentenmark, die auf den 30. Januar 1937 datieren, wurden am 5. September 1939 ausgegeben und waren bis zu den Währungsreformen 1948 in allen alliierten Besatzungszonen gültig. Da Rentenmark und Reichsmark vom Namen her praktisch dieselbe Abkürzung „RM“ hatten, bestand auch kein Anlass, die Rentenmark zugunsten der Reichsmark abzuschaffen und die umlaufenden Rentenmark-Banknoten konsequent einzuziehen.

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Folgen: Im Gegensatz zur inflationszerrütteten Papiermark wurde der Rentenmark in der Bevölkerung großes Vertrauen entgegengebracht. Die wichtigste Eigenschaft der Rentenmark war nicht die Tatsache, dass sie (auf eher theoretische Weise) an Grund und Boden gekoppelt war, sondern dass ihr Gesamtvolumen strikt begrenzt war: Rentenmarkscheine wurden im Wert von 2,4 Milliarden Reichsmark (damals 600 Millionen Dollar) ausgegeben, trotz politischen Drucks weigerte sich Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht, die Menge nachträglich zu erhöhen. Das Ziel war es, Geld in Deutschland wieder knapp und somit wertvoll zu machen.  

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Auf der anderen Seite waren durch die inflationäre Geldentwertung die Lasten des verlorenen Krieges hauptsächlich auf die abhängig Beschäftigten und die Geldvermögensbesitzer umgelegt worden. Ein wesentlicher Teil der Mittelschichten fand sich in Armut wieder. Ihre finanziellen Rücklagen schmolzen in der Inflation bis auf kümmerliche Reste dahin und wurden durch die Einführung der Rentenmark endgültig vernichtet. Die Inflation hat die Weimarer Republik in den Augen vieler diskreditiert. Die gesellschaftliche Mitte, das kleine und mittlere Bürgertum, fühlte sich betrogen. Wachsende Teile der Bevölkerung vermochten in diesem Staat nichts Verteidigenswertes mehr zu erblicken. Es gab auch Inflationsgewinner. So wurden viele Unternehmer und Grundeigentümer in der Inflation faktisch vollständig entschuldet, weil die Sachwerte ihren Wert beibehielten.  

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