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Dienstag, 25. Februar 2014

Friedrich Spee  

* 25. Februar 1591 in Kaiserswerth bei Düsseldorf
† 7. August 1635 in Trier

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Deutscher Jesuit, Verfasser einer Schrift gegen die Hexenverfolgung.

 

Spee wurde als Sohn eines hohen kurkölnischen Beamten geboren. Er hatte zwei Schwestern und zwei Brüder und genoss eine gute Erziehung. 1610 trat er gegen den Willen seiner Eltern in Trier in den Jesuitenorden ein. Da dort die Pest ausbrach, wechselte er nach Fulda und legte dort 1612 das erste Gelübde ab. Nach seiner dreijährigen Zeit im Noviziat absolvierte er 1612–1615 das vorgesehene Philosophiestudium in Würzburg. Seinen Wunsch, als Missionar nach Indien zu gehen, lehnte der Orden 1617 ab.

Nach Abschluss des Theologiestudiums in Mainz (1619–1623) erhielt Spee 1623 die Priesterweihe im Mainzer Dom. Nach seinem Studienabschluss arbeitete er 1623–1626 als Dozent an der Jesuiten-Universität in Paderborn
und absolvierte in Speyer (1626/27) das dritte Probejahr des Ordens. Ab Herbst 1627 lehrte Spee an den Kollegs in Wesel und Köln und entwarf für die Seelsorge geistliche Texte, die später als 'Das Güldene Tugendbuch' veröffentlicht wurden.

Im Oktober 1628 bekam er den Auftrag, in Peine
die Rekatholisierung durchzusetzen. Die Peiner Bürger wurden vor die Wahl gestellt, die Stadt zu verlassen oder den katholischen Glauben anzunehmen. Es wird vermutet, dass dies der Anlass für den Angriff auf Spee im Jahre 1629 war, bei dem er schwer verletzt wurde. Im gleichen Jahr erhielt er eine Professur für Moraltheologie in Paderborn, die ihm aufgrund starker Widerstände im Orden gegen seine Lehrinhalte bereits 1630 wieder entzogen wurde.

1633 versetzte ihn der Orden als Professor für Kasuistik und Beichtvater der Gefängnisse und Krankenhäuser nach Trier. Dort vollendete Spee die schon früher begonnene „Trutznachtigall“, eine Sammlung von Gedichten und Kirchenliedern. Bei der Betreuung von verwundeten und pestkranken Soldaten in Trier steckte er sich an und starb im Alter von 44 Jahren. Sein Leichnam liegt in einer nach ihm benannten Gruft unter der Trierer Jesuitenkirche begraben.

Etwa zur gleichen Zeit wie Johann Matthäus Meyfarts
'Christliche Erinnerung im Luthertum' und 30 Jahre nach dem „Gründlichen Bericht von Zauberey und Zauberern“ von Anton Praetorius veröffentlichte Spee im Mai 1631 'Cautio Criminalis' , eine Schrift, die im katholischen Bereich erste Einwendungen gegen Folter und Hexenglauben vortrug. Die Bezeichnung 'cautio' = Vorsicht konnte den Verfasser in Verdacht bringen, Hexen in Schutz zu nehmen. Darum konnte Spee seine Schrift nur anonym erscheinen lassen. Entgegen der damaligen Rechtsauffassung gab er zu bedenken, dass Folter möglicherweise nicht der Wahrheitsfindung diene. Daraus leitete er die Vermutung her, die verdächtigten Frauen seien unschuldig, obwohl sie unter Folter ihre Schuld gestanden hatten. Innerhalb der Gesellschaft Jesu konnte seine Autorschaft an der Schrift nicht verheimlicht werden, und zeitweise drohte ihm die Entlassung aus dem Orden. 

Spees lyrisches Hauptwerk bildet eine Sammlung von 52 geistlichen Gesängen „Trutznachtigall oder geistlich-poetisch Lustwäldlein“, die erst posthum 1649 in Köln erschien. In ihr zeigt sich Spee als eigenständiger barocker katholische Dichter. Neben der 'Trutznachtigall' hat Spee auch eine große Zahl von Kirchenliedern verfasst, die alle anonym erschienen sind. Einige dieser Lieder erfreuen sich bis heute großer Beliebtheit, zum Beispiel „O Heiland, reiß die Himmel auf“, und „Zu Bethlehem geboren“.

'Das Güldene Tugend-Buch' von Spee wurde u. a. von Gottfried Wilhelm von Leibniz gelobt, der auch die Vorrede ins Französische übersetzt hat. 

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Zitat

Die Gefolterten sagen zu allem ja, und weil sie dann nicht zu widerrufen wagen, müssen sie alles mit dem Tode besiegeln. - Cautio criminalis.
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