Sonntag, 18. Mai 2014

Die erste Deutsche Nationalversammlung

trat am 18. Mai 1848 

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in der Frankfurter Paulskirche als erste direkt gewählte Vertretung aller Deutschen zusammen (Bild: Heinrich von Gagern , Präsident der Nationalversammlung).

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Nachdem 1848 die Februarrevolution in Paris den Anstoß zu einer revolutionären Bewegung in Österreich, den deutschen Mittelstaaten und auch in Preußen gegeben hatte, brach im März 1848 das System des Deutschen Bundes zusammen: Es fanden Protestkundgebungen und Aufstände in vielen deutschen Staaten, so etwa in Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg, Österreich und Preußen statt. Dieser Druck führte dazu, dass die Landesfürsten die bestehenden konservativen Regierungen abberiefen und durch liberalere Gremien, die sogenannten Märzregierungen, ersetzten

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Am 10. März 1848 berief der Bundestag des Deutschen Bundes einen Ausschuss zur Ausarbeitung eines Verfassungsentwurfs und forderte am 20. März die Staaten des Bundes unter Einbeziehung der außerhalb des bisherigen Bundesgebietes liegenden Provinz Preußens auf, Wahlen für eine verfassungsgebende Versammlung anzuberaumen. In Preußen wurde nach den blutigen Barrikadenkämpfen daneben eine Preußische Nationalversammlung einberufen, die eine Verfassung für das Königreich erarbeiten sollte. 

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Unabhängig davon trat in Frankfurt am 31. März 1848 das Vorparlament zusammen, zu dem alle Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften der Einzelstaaten und eine Reihe weiterer Persönlichkeiten eingeladen wurden, auf dem aber die Vertreter des deutschen Südwestens das Übergewicht hatten. Nach der Einigung auf die Wahlgrundsätze berief das Vorparlament einen eigenen Ausschuss, der die Wahl einer Nationalversammlung beschloss. Nachdem der Bundestag sich diesen Beschluss zu eigen gemacht hatte, fanden die Wahlen auf der Grundlage entsprechender einzelstaatlicher Gesetze nach allgemeinem und gleichem Wahlrecht im Gebiet des Deutschen Bundes und in den nicht zum Bundesgebiet gehörenden östlichen Provinzen Preußens und in Schleswig statt.
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Am 18. Mai 1848 wurde die Deutsche Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt eröffnet; sie wählte Heinrich von Gagern zum Präsidenten. Ihre Mitglieder entstammten der geistigen Elite; so waren zahlreiche Professoren, Richter, Anwälte. Lehrer, Geistliche und höhere Verwaltungsbeamte gewählt worden. Dagegen fehlten Handwerker, Bauern und Arbeiter fast völlig. Die konservative Rechte war schwach. Die Mehrzahl der Frankfurter Nationalversammlung gehörte den Liberalen an; die auf der Linken stehenden Demokraten waren geteilt in eine gemäßigtere und eine radikal-revolutionäre Richtung.
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Die Aufgabe der Deutschen Nationalversammlung war, eine Verfassung zu schaffen, die an die Stelle des Deutschen Bundes einen deutschen Bundesstaat setzen sollte. Da dafür eine Einigung der einzelstaatlichen Regierungen nicht zustande kam, musste die Frankfurter Nationalversammlung aus eigener Kraft handeln. Sie begann am 28./29. Juni 1848 mit der Einsetzung einer vorläufigen Zentralgewalt und der Wahl des Erzherzogs Johann von Österreich
zum Reichsverweser; dieser berief ein Reichsministerium, dem aber jeder verwaltungsmäßige Unterbau fehlte. Obwohl der neben der Frankfurter Nationalversammlung noch bestehende Bundestag seine Zuständigkeiten auf den Reichsverweser übertrug, zeigte sich bald, dass sich die Zentralgewalt gegenüber den größeren Einzelstaaten nicht durchsetzen konnte.
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Die erste große Krise der Frankfurter Nationalversammlung bildete die Auseinandersetzung um den von Preußen mit Dänemark am 26. August 1848 abgeschlossenen Waffenstillstand von Malmö
. Die Mehrheit verwarf zunächst den Waffenstillstand, der Schleswig-Holstein preisgab, musste dann aber die eigene Ohnmacht erkennen, zumal auch die großen ausländischen Mächte, Russland, England und Frankreich, sich in der Sache gegen die Frankfurter Nationalversammlung stellten. Die Annahme des Waffenstillstandes durch die Frankfurter Nationalversammlung folgte am 18. September ein Aufstand der Linken, der durch österreichische und preußische Truppen niedergeworfen wurde; das Parlament tagte seitdem unter militärischem Schutz. Die innenpolitischen Gegensätze zwischen der von Robert Blum geführten Linken und der liberalen Mitte verschärften sich jetzt. 
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Die Frankfurter Nationalversammlung hatte in den ersten Monaten im wesentlichen die Grundrechte beraten und den in einzelstaatlichen Verfassungen bereits vorhandenen Katalog von Freiheitsrechten durch das vorweg in Kraft tretende Gesetz über die Grundrechte des Deutschen Volkes vom 27. Dezember 1848 zu einem System umfassenden Freiheitsschutzes ausgebaut. Die Deutsche Frage, d. h. der Umfang und die Organisation des geplanten Deutschen Reiches, konnte solange kaum behandelt werden, als das Schicksal der habsburgischen Monarchie noch nicht geklärt war. In den ersten Monaten der Revolutionszeit schien diese auseinander zu fallen; das hätte vielleicht ermöglicht, einen 'großdeutschen' Bundesstaat mit preußischer Spitze, d. h. mit einem zum deutschen Kaiser gewählten preußischen König, zu schaffen.
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Die Auseinandersetzungen um die Deutsche Frage, die im Herbst 1848 begannen und im Januar 1849 auf dem Höhepunkt standen, wurden dadurch beeinträchtigt, dass bei beiden Großmächten, in Preußen und in Österreich, im Herbst 1848 die Reaktion siegte und dass an eine Auflösung des habsburgischen Staates in seine Teile nicht mehr zu denken war. Die österreichische Regierung unter Fürst zu Schwarzenberg
, die bei der Niederwerfung der Revolution in Wien den Vertreter der Linken der Frankfurter Nationalversammlung, Robert Blum, hatte erschießen lassen, betonte immer schärfer, dass das deutsche Verfassungswerk sich den Bedürfnissen des österreichischen Gesamtstaates unterzuordnen habe, dass dessen Bestand erhalten bleiben müsse und dass er als Ganzes, einschließlich seiner nichtdeutschen Gebiete, ein Teil des deutschen Gesamtstaats werden müsse. 

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Darauf vollzog sich in der Frankfurter Nationalversammlung eine neue Gruppierung. Während die Linke jetzt entschieden gegen eine monarchische Lösung eintrat, bildeten sich aus der bisherigen Mehrheit die politischen Gruppen, für die sich seit Januar 1849 die Bezeichnung kleindeutsch und großdeutsch einzubürgern begann. Während die Mehrzahl der Kleindeutschen eine Aufnahme Gesamtösterreich mit seinen nichtdeutschen Teilen ablehnte und an die Schaffung eines kleindeutschen Bundesstaates mit dem preußischen König als Kaiser dachte, bekämpfte die Gruppe der Großdeutschen eine preußische Spitze.
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Anfang Dezember 1848 trat der Österreicher Ritter von Schmerling
, der seit September an der Spitze des Reichsministeriums gestanden hatte, zurück, als die Haltung seiner Regierung ihm alle Möglichkeiten genommen hatte, die Deutsche Frage großdeutsch zu lösen. Am 18. Dezember 1848 übernahm Heinrich von Gagern die Leitung des Reichsministeriums; an seiner Stelle wurde Eduard Simson zum Präsidenten des Parlaments gewählt. Gagern wollte einen kleindeutschen Bundesstaat mit preußischer Spitze und daneben einen weiteren Bund dieses kleindeutschen Bundesstaates mit der österreichischen Gesamtmonarchie schaffen. Schließlich machte die habsburgische Politik auch diese Lösung unmöglich. Mit einer Mehrheit der Kleindeutschen wurde am 28. März 1849 König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen zum erblichen Kaiser gewählt.
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Das Verfassungswerk der Frankfurter Nationalversammlung war damit abgeschlossen; aber seine Verwirklichung scheiterte zunächst daran, dass der preußische König die Kaiserkrone ablehnte, und schließlich daran, dass trotz der Anerkennung der Reichsverfassung durch 28 deutsche Regierungen doch die Reaktion in den meisten größeren Staaten die Oberhand gewann. So beriefen Österreich und Preußen sowie die Mehrzahl der deutschen Einzelstaaten ihre Abgeordneten aus der Frankfurter Nationalversammlung ab. In Sachsen und Baden
brachen Aufstände aus, die im Gegensatz zu den Regierungen die Reichsverfassung durchzusetzen versuchten, aber mit preußischer Hilfe niedergeworfen wurden. Der Rest der Abgeordneten, das aus ungefähr 100 Radikalen bestehende Rumpfparlament, hatte seinen Sitz nach Stuttgart verlegt; es wurde dort am 18. Juni 1849 von der württembergischen Regierung unter Einsatz von Militär aufgelöst.
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Weitere Infos:   


Aus der Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849


Die Mitglieder des Reichstages beziehen aus der Reichskasse ein gleichmäßiges Taschengeld und Entschädigung für ihre Reisekosten. 

Weder Überbringer von Bittschriften noch überhaupt Deputationen sollen in den Häusern [des Reichstages] zugelassen werden.

Kein Staatsangehöriger darf von einem auswärtigen Staate einen Orden annehmen.

Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung seine Meinung frei zu äußern.

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