Dienstag, 11. November 2014

Wilhelm Stäglich 

* 11. Nov. 1916
5. April. 2006

Im Zweiten Weltkrieg war Stäglich im Jahre 1944 Ordonnanzoffizier im Stab der Flakabteilung 12. Seine Einheit war von Mitte Juli bis etwa Mitte September in der Nähe des Konzentrationslagers Auschwitz zum Schutz der dortigen Industrieanlagen, in denen auch die Häftlinge des Lagers arbeiteten, eingesetzt. Sie erhielt ihre Verpflegung in dieser Zeit – jedenfalls zum Teil – aus dem Konzentrationslager, das u.a. eine eigene Schlachterei und eine eigene Bäckerei hatte. Stäglich war mit dem Verpflegungsbeauftragten und dem Adjutanten seiner Abteilung mehrfach in dem Lager. U. a. wurde er auch zu einer offiziellen Besichtigung des Lagers eingeladen und
konnte sich ungehindert im Lager bewegen. 

Nach dem Studium von Jura und Politikwissenschaft an den Universitäten Rostock und Göttingen promovierte Wilhelm Stäglich 1951 an der Universität Göttingen zum Dr. jur. Viele Jahre hindurch war er Richter am Finanzgericht in Hamburg. Er verfasste zahlreiche Artikel zu rechtlichen und historischen Themen. Wegen Mitgliedschaft in der NPD und verschiedener Veröffentlichungen wurde gegen ihn 1974 ein Disziplinarverfahren eingeleitet, das mit einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand bei Kürzung seiner Versorgungsbezüge endete.

Veranlasst durch die offensichtlichen Unterschiede zwischen den nach dem Krieg verbreiteten Zeugenberichten über Auschwitz und seiner eigenen Erfahrung vor Ort, unternahm er Mitte der 70er Jahre gründliche Studien zum Thema und veröffentlichte 1979 sein Buch "Der Auschwitz-Mythos - Legende oder Wirklichkeit", in welchem er die Existenz von Gaskammern in Auschwitz bestritt. 1980 wurde dies Buch bundesweit einschließlich der Restauflage des Verlags eingezogen. Das Buch ist jedoch nach wie vor im Internet zugänglich. Die Universität Göttingen erkannte ihm wegen seiner Veröffentlichung 1983 die Doktorwürde ab.

 

Mit Zwangsruhestand, Pensionskürzung und Entzug der Doktorwürde waren die üblichen Mittel der Fügsammachung nahezu erschöpft, gab es doch damals noch nicht den  § 130 StGB in seiner jetzigen Form (Lex Stäglich). Stäglich macht keinen Rückzieher. Er wurde nicht müde, zu Zivilcourage aufzurufen. Nach einem erfüllten Leben starb Stäglich im Alter von 89 Jahren. 
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