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Montag, 24. März 2014

JVA Bützow - Der 93 Jahre alter Rentner Ernst-Hubert Zafke (geb. am 26. September 1920 in Schönow/Berlin ) aus Gnevkow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist von der Staatsanwaltschaft Schwerin durch Beamte des Landeskriminalamtes festgenommen worden. Rentner Zafke wurde nach der Durchsuchung seiner Wohnung von einem Arzt untersucht, als haftfähig eingestuft, dem Haftrichter vorgeführt und in Untersuchungshaft genommen. Die Polizei hatte den Fall von der Zentralen Ermittlungsstelle für NS-Verbrechen in Ludwigsburg überwiesen bekommen. Rentner Zafke sitzt jetzt wegen Fluchtgefahr in der JVA Bützow in Untersuchungshaft. Wann die Ermittlungen abgeschlossen sind und ob Rentner Zafke angeklagt wird, ist noch offen.

Ernst-Hubert Zafke war im Jahr 1942 SS-Sanitätsdienstgrad im KL Neuengamme , danach ab Oktober 1943 im KL Auschwitz-Birkenau, ab September 1944 mit dem Dienstgrad Oberscharführer im Außenlager Neustadt/OS . Rentner Zafke wird vorgeworfen, seinerzeit als Sanitäter das Funktionieren der KL unterstützt zu haben. Der Beschuldigte hat nicht bestritten, im Lager Auschwitz-Birkenau gewesen zu sein. Er sagte, er habe nicht gewusst, welchen Zweck das Lager erfüllte. Zafke war übrigens bereits am 10. März 1948 vom Krakauer Bezirksgericht wegen seiner Tätigkeit im KL Auschwitz zu 4 Jahren Haft verurteilt worden. Allein diese Tatsache macht das Vorgehen gegen den jetzt 93-Jährigen zu einem Skandal, der zum Himmel stinkt.

Das Verbot der Mehrfachbestrafung („ne bis in idem“) ist ein fundamentaler Grundsatz eines jeden fairen Strafprozesses, galt schon im dem Altertum und ist in allen zivilisierten Ländern eine Selbstverständlichkeit. Übrigens steht es auch im BDR-Grundgesetz (Art. 103 Abs.3). Der Grundsatz "ne bis in idem" reicht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar über ein bloßes Verbot der Doppelbestrafung hinaus. Er verbietet grundsätzlich eine erneute Strafverfolgung. 

Jedoch hat das BDR-Verfassungsgericht schon im Jahr 2009 die bereits zuvor gängige Praxis vieler BDR-Gerichte sanktioniert, Willkürrecht nach Belieben zu sprechen und klargestellt, dass die Gesetze der BDR nicht für jedermann gelten . Unter Berufung auf die NS-Herrschaft kann von ihrer Anwendung abgesehen werden bzw. dürfen sie sogar entgegen ihrer eigentlichen Zielsetzung ausgelegt werden, frei nach dem Motto: Verboten ist erlaubt - erlaubt ist verboten. Diese vom höchsten BDR-Gericht verordnete Perversion des Rechtsstaates zu reiner Willkürjustiz dürfte auch im Falle des Rentners Zafke zum Tragen kommen. Die zahlreichen Justizverbrechen seitens der BDR-Gerichte in den vergangenen Jahren in den verschiedensten Bereichen werden jetzt vermutlich durch Aushebelung des grundlegenden Verbots der Mehrfachbestrafung für ein und dieselbe Tat gekrönt.

Der Jüdische Weltkongress (WJC) hat die Festnahme des Rentners schon begrüßt. Erst vergangene Woche war bekannt geworden, dass auch in Hamburg die Staatsanwaltschaft gegen eine 90-Jährige wegen ihres Aufenthaltes in Auschwitz ermittelt. Die Hamburgerin wird beschuldigt, zwischen September und Oktober 1944 für die SS-Wachmannschaften des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau gekocht zu haben.

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